Gesetzliche Bedingungen für die Zulassung Ihres Büros als Firmensitz / Niederlassung

Wenn Sie als Gewerbetreibender, Freiberufler bzw. Kapitalgesellschaft einen Firmensitz bzw. eine selbstständige am rechtsgeschäftlichen Verkehr teilnehmende Niederlassung errichten und eine Steuernummer beantragen möchten, sollten Sie ein "virtuelles Büro" oder gar eine "Briefkastenfirma" unbedingt vermeiden! Die Behörden reagieren auf solche Gestaltungen unerbittlich, nicht zuletzt mit Außenprüfungen! Sie müssen damit rechnen, dass Ihnen sowohl die Gewerberegistrierung als auch die Zuteilung einer Steuernummer verwehrt werden! Derartige Probleme können Sie von vorneherein vermeiden, denn Sie erhalten bei uns praktisch für das gleiche Geld eine legale Bürolösung. Durch den Abschluss eines ordnungsgemäßen Mietvertrages mit uns schaffen Sie die räumlichen Voraussetzungen, um hier Ihren Firmensitz bzw. eine Niederlassung für ein stehendes Gewerbe anmelden und betreiben zu können, und zwar durch Anmietung eines Büros auf Dauer und Ausübung der Verfügungsgewalt zur regelmäßigen wiederkehrenden Nutzung zu Ihrem betrieblichen Zweck. Hierzu bestimmt §4(3) der Gewerbeordnung: "Eine Niederlassung besteht, wenn eine selbstständige gewerbsmäßige Tätigkeit auf unbestimmte Zeit und mittels einer festen Einrichtung von dieser aus tatsächlich ausgeübt wird". Daraus folgt auch das Erfordernis der lokalen dispositiven Geschäftsleitung und tatsächlichen Geschäftsausübung im Sinne der Bestimmungen der Abgabenordnung über die Zuständigkeit der Finanzämter.
Über Firmensitz und Niederlassung erhalten Sie als unser Mieter ein Merkblatt mit präzisen Hinweisen auf der Grundlage von Gesetzen, Kommentaren, Gerichtsurteilen und Verwaltungsanweisungen, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um ggf. einer amtlichen Überprüfung Stand zu halten. Das Merkblatt ist vertraulich und steht nur unseren Mietern zur Verfügung. Auf unsere eigenen Veröffentlichungen im IHK-Wirtschaftsforum 08/07 und in den Mitteilungen der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main 2/07 erlauben wir uns an dieser Stelle nochmals hinzuweisen.



Business Center Claus Sailer
Walter-Kolb-Str. 14
60594 Frankfurt am Main

Tel: 069 / 530 990

Um zum Wegweiser zu gelangen, klicken Sie bitte hier.

Für Eilfälle stellen wir Ihnen ein Mietantragsformular zur Verfügung, zum unbürokratischen Büro mieten und Einrichten Ihrer Büroadresse Frankfurt am Main in unserer Bürogemeinschaft. Um zum Formular zu gelangen, klicken Sie bitte hier: "zum Mietantrag".

Die wichtigsten Vorteile in unserem Business Center auf einen Blick:

  • Sie können von heute auf morgen ein Büro mieten und sofort mit Ihrer Arbeit beginnen.
  • Sie können Ihr Büro in Frankfurt am Main für kurz oder lang mieten.
  • Generalabrechnung für Miete, Energie, Reinigung, Telekommunikation etc. aus einer Hand.
  • Sie erhalten ein repräsentatives Büro in sehr verkehrsgünstiger Lage.
  • Ihr Büro Frankfurt am Main ist ständig erreichbar, auch bei Ihrer Abwesenheit.
  • Sie sparen in der Regel die halbe Miete. Maklergebühr entfällt.
  • Sie brauchen kaum Investitionskapital, repräsentieren aber trotzdem mit komplettem Büro.
  • Sie sparen Dank unseres Empfangssekretariats die Personalfixkosten und vermeiden das Personalrisiko.

Unser Angebot ist lediglich durch Kapazitäten begrenzt. Wir gehen im gegenseitigen Interesse nicht von bloßer Dienstleistung mit Preisliste aus, sondern vom Mietvertragsprinzip. Deshalb bevorzugen wir anstelle von Prospekten das qualifizierte Besichtigungs- und Beratungsgespräch, nicht zuletzt auch über die gesetzlichen Niederlassungsbestimmungen, wozu wir Sie herzlich einladen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem künfigen Büro Frankfurt am Main, unter

Business Center Claus Sailer
Walter-Kolb-Str. 14
60594 Frankfurt am Main

Tel: 069 / 530 990

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